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Steuerrecht
 

Die Kanzlei Fajardo López kann Sie in folgenden Angelegenheiten bezüglich dem Steuer- und Finanzrechts beraten:

- Besteuerung von Nichtresidenten (Einkommenssteuer der Nichtresidenten und Abkommen zu Vermeidung der Doppelbesteuerung);

- Internationale Besteuerung;

- Einkommenssteuer;

- Körperschaftsteuer;

- Mehrwertsteuer;

- Kraftfahrzeugssteuer; und

- Steuerverfahren.

Die Beratung in diesen Angelegenheiten führen zwei Experten in Steuer- und Finanzrecht: Prof. Dr. Andrés García und Dr. Felix Alberto Vega. Die gerichtlichen Geltendmachung wird direkt von den Anwälten der Kanzlei Fajardo López, in Zusammenarbeit mit den vorgenannten durchgeführt, wenn die Komplexität des Falls dies erfordert. Der Sinn dieser Vorgehensweise ist, daß unsere Mandanten jederzeit die bestmögiche Rechtsverteidigung erhalten, die wir Ihnen bieten können.