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Honorare:

Die Anwaltskanzlei Fajardo López richtet sich nach den von der Anwaltskammer auf Teneriffa "Ilustre Colegio de Abogados de Santa Cruz de Tenerife," empfohlenen Gebühren, welche in allen Fällen angewendet werden in denen nicht die Gebührenordnung anderer Kammern oder ein besonderes Gesetz anwendbar ist. Sie können gerne unverbindlich von uns Kostenvoranschlag einholen, indem Sie sich an irgendeine unserer Kanzleien wenden, oder mittels dieser Internetseite, unter Online-Beratung (wenn Sie keinen Benutzernamen und Passwort besitzen, werden Sie gebeten ein neues einzurichten).